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Rathaus

Rathaus
Rat|haus ['ra:thau̮s], das; -es, Rathäuser ['ra:thɔy̮zɐ]:
Gebäude als Sitz des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung:
zum, aufs Rathaus gehen; das Standesamt ist im alten Rathaus.

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Rat|haus 〈n. 12uSitz der Stadtverwaltung

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Rat|haus , das:
Gebäude, das Sitz der Gemeindeverwaltung u. der kommunalen Ämter ist:
zum, aufs R. gehen;
jmdn. ins R. (in den Gemeinderat, Stadtrat) wählen.

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Rathaus,
 
Gemeindehaus, Behördenhaus, Gebäude zur Unterbringung der Gemeindeverwaltung und der städtischen Ämter, im engeren Sinn des Bürgermeisteramtes und des Magistrats. Bei baulicher Zusammenfassung bestimmter Ämter mit Publikumsverkehr und Außentätigkeit (Bauämter, Straßenverwaltung u. a.) wird oft die Bezeichnung »Technisches Rathaus« verwendet.
 
 
Im alten Griechenland entstanden bereits Bauten für Ratsversammlungen (Buleuterion), in der Anlage oft Theatern ähnlich (Priene, Milet). Im Römischen Reich war das Rathaus (Curia) häufig ein länglich rechteckiger Raum mit ansteigenden Rängen. Im Mittelalter wurde das Rathaus meist als repräsentatives Gebäude am Marktplatz errichtet. In Italien entstand im 12. Jahrhundert der zweigeschossige Rathausbau mit offener Erdgeschosshalle (Markt- oder Gerichtshalle) und Saal im Obergeschoss (mit Balkon oder Erker für Ansprachen), häufig mit Turm oder Uhrturm. V. a. im 13. Jahrhundert wurden dann mehrere solcher »Saalgeschossbauten« um einen Innenhof gruppiert und/oder die Anzahl der Geschosse erhöht. Zu den bedeutenden Rathäusern Italiens zählen: Palazzo del Comune in Verona (Ende 12. Jahrhundert), Palazzo del Popolo in Orvieto (Mitte 13. Jahrhundert), Palazzo Comunale in Piacenza (1280 ff.), Palazzo del Comune in Perugia (1293 ff.), Palazzo Pubblico in Siena (1297 ff.), Palazzo Vecchio in Florenz (1298-1314). Auch in Deutschland entstanden anspruchsvolle Rathäuser (Münster, 14. Jahrhundert, nach Zerstörung im Zweiten Weltkrieg wieder aufgebaut; Köln, 14.-16. Jahrhundert, im Zweiten Weltkrieg zum Teil zerstört; Bremen, 1405-12; Tangermünde, um 1430, Anbau um 1480; Stralsund, 13. und 15. Jahrhundert; Braunschweig, 14./15. Jahrhundert); besonders repräsentativ, oft dreigeschossig und mit Türmen (Beffroi) in den Niederlanden (zahlreiche spätgotische Bauten: Brügge, Brüssel, Löwen). Gelegentlich wurden mehrere Einzelhäuser zu einem Rathausbau zusammengefügt, z. B. in Lübeck (13.-15. Jahrhundert), Regensburg (14.-18. Jahrhundert), Frankfurt am Main (Römer; Umbau von Häusern des 14. Jahrhunderts, 1405 ff.). In Süd- und Ostdeutschland sowie im östlichen Mitteleuropa wurde das Rathaus in die Mitte des Marktplatzes gestellt (z. B. in Breslau). Das Fachwerkrathaus fand v. a. in kleinen süddeutschen Städten im 15. und 16. Jahrhundert Verbreitung. Neue Formen des Rathausbaus wurden in der Renaissance- und Barockzeit entwickelt: Umgestaltung des Kapitolplatzes mit Senatorenpalast in Rom durch Michelangelo (ab 1539); Rathaus in Augsburg von E. Holl (1615-20), in Amsterdam von J. van Campen (1648-55), in Schwäbisch Hall (1730-35). Im 19. Jahrhundert wurden die Rathäuser meist in historisierenden Stilformen erbaut: Berlin (Rotes Rathaus; 1861-69), München (1867-1908), Wien (1872-83). Seit Beginn des 20. Jahrhunderts werden neue architektonische Lösungen gesucht, die den vermehrten und differenzierten Aufgaben entsprechen sollen: Stockholm (R. Östberg, 1911-23), Hilversum (W. M. Dudok, 1928-31). Zahlreiche neue Rathäuser entstanden nach dem Zweiten Weltkrieg, die oft überaus anspruchsvoll, aber nur in einigen Beispielen geglückte Versuche eines neuen Typs von städtischem Repräsentationsbau, funktional überlegt und bürgernah sind (Rathaus von A. Aalto in Säynätsalo in Finnland, 1949-52; in Boston, 1962-68; G. Böhm in Bensberg, 1963-67; Tange Kenzō in Tokio, 1952-57, u. a. japanischen Städten; A. Jacobsen in Mainz, 1970-73; Stoopera in Amsterdam von W. Holzbauer, ein Gebäudekomplex von Rathaus und Oper, 1978-87).
 
 
F.-D. Jacob: Rathäuser (Leipzig 1983);
 W. Meyer-Bohe: Rathäuser (1984);
 
Polit. Architektur in Europa vom MA. bis heute, hg. v. M. Warnke (1984);
 M. Damus: Das R. Architektur- u. Sozialgesch. von der Gründerzeit zur Postmoderne, Schwerpunkt R.-Bau 1945-1986 in der Bundesrep. Dtl. (1988);
 
Nutzung u. Neunutzung histor. Bausubstanz - Rathäuser u. öffentl. Gebäude, bearb. v. D. Hezel (31994);
 
Histor. Rathäuser, bearb. v. H. Fritsch (31995);
 
Rathäuser, bearb. v. U. Stark (31995).

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Rat|haus, das: Gebäude, das Sitz der Gemeindeverwaltung u. der kommunalen Ämter ist: zum, aufs R. gehen; das Standesamt ist im alten R.; jmdn. ins R. (in den Gemeinderat, Stadtrat) wählen; die FDP ist wieder ins R. eingezogen (ist wieder im Gemeinderat, Stadtrat vertreten); R wenn man vom R. kommt, ist man klüger (im Nachhinein weiß man manches besser).

Universal-Lexikon. 2012.

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