Bedau, Maren Entnazifizierung des Zivilrechts Nicht alle Juristen gingen nach Ende des Zweiten Weltkrieges nahtlos zum Alltag über. Vielmehr diskutierten sie in den ersten Jahrgängen juristischer Zeitschriften, welche Konsequenzen aus der "nationalsozialistischen Rechtsperversion" zu ziehen seien. Entgegen den bisherigen Forschungsergebnissen fand dabei keine Aussöhnung mit den Grundstrukturen des BGB statt; der Vorwurf der "sozialen Kälte" blieb vorherrschend. Im Zentrum der Arbeit stehen jene Diskussionen, in denen sich deutsche Juristen über die weitere Tragfähigkeit von Zivilrechtsnovellen aus der NS-Zeit stritten. Den rechtlichen Rahmen dieser Debatten gaben die Alliierten vor. Sie erhofften sich eine "Dekontamination" des deutschen Rechts. Im Rahmen dieser an die deutschen Juristen delegierten "Aufräumarbeit" dominierten geltungserhaltende Tendenzen, kritische Töne gab es kaum.
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